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      Staatliche Zuschüsse für Heizungsaustausch

      Ab heute können alle Wohnungseigentümer und Hausbesitzer staatliche Fördergelder für den Austausch alter Gas- oder Ölheizungen gegen klimafreundliche Alternativen beantragen. Während die Zahl der Förderberechtigten bislang noch eingeschränkt war, gilt das jetzt auch für Vermieter, Unternehmen und Kommunen. Vorgesehen ist eine Förderung von mindestens 30 Prozent – möglich sind aber Zuschüsse von bis zu 70 Prozent. Wer seine Heizung noch bis zum Jahr 2028 austauscht, kann zusätzlich noch einen sogenannten Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent erhalten. Hintergrund ist das neue Heizungsgesetz: Es sieht vor, dass ab diesem Jahr jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss.

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