Bundesgerichtshof verwirft Revision im Staufener Missbrauchsfall
Urteil gegen Schweizer rechtskräftig
Zum Staufener Missbrauchsfall liegt die erste Entscheidung des Bundesgerichtshofs vor. Ein zur Tatzeit 37-jähriger Täter aus der Schweiz war vom Landgericht Freiburg wegen mehrfacher Vergewaltigung des Jungen aus Staufen zu neun Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Der Angeklagte legte gegen die Anordnung der Sicherungsverwahrung Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein.
BGH weißt Revision zurück
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat diese Revision verworfen. Damit ist das Urteil nun rechtskräftig. Wie der BGH mitteilte, wird in zwei weiteren Verfahren am 9. Mai mündlich verhandelt. In diesen Verfahren hatte unter anderen die Staatsanwaltschaft Revisionen eingelegt, weil das Landgericht gegen weitere Angeklagte keine Sicherungsverwahrung angeordnet hat.
(dz)