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Di., 11.01.2022 , 16:19 Uhr/play_circle_outline00:39
Verlängerte Ausnahmeregeln für Schüler
(PC) Dass die Alarmstufe 2 weiter verlängert worden ist, hat Folgen für Schüler zwischen 12 und 17 Jahren. Für sie werden die Corona Regeln weiter aufgeschoben. Das heißt: Der Schülerausweis gilt weiter als Testnachweis in der Gastronomie, in Kinos oder beim Sport. Baden Württembergs Landesregierung hat diese Ausnahmeregeln zunächst bis Ende Januar beschlossen. Jetzt wurden sie bis auf Weiteres auch für den Februar verlängert. Zwar gibt es seit Mitte Sommer von der ständigen Impfkommission eine Impfempfehlung für die Altersgruppe der 12-17 Jährigen. Doch die grün-schwarze Koalition will den Eltern mit Jugendlichen noch weitere Bedenkzeit in der Impfentscheidung geben.