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Michael Lorenz

Freiburger Polizist vor Gericht

190 Fälle des Verstoßes gegen das Landesdatenschutzgesetz

Einem Freiburger Polizist wird eine ganze Liste an Straftaten vorgeworfen. Deshalb steht der 36-jährige ab kommenden Montag (08.07.19) vor dem Amtsgericht am Holzmarkt. Dem Angeklagten liegen u.a. Strafvereitelung im Amt in Tateinheit mit Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht, Diebstahl, Vorteilsnahme, gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Dopingmitteln und Arzneimitteln sowie 190 Fälle des Verstoßes gegen das Landesdatenschutzgesetz zur Last.

Geheiminfos herausgegeben

Der Freiburger Polizist soll im Oktober 2014 einen Mann, der im Visier der Polizei stand, über eine Wohnungsdurchsuchung informiert haben, sodass der Tatverdächtige rechtzeitig alle belastenden Beweise beseitigen konnte. Außerdem hat der Angeklagte 50 Euro angenommen, um einem Wunsch eines anderen, von den Ermittlern verfolgten Täters, nachzukommen. Dieser wollte, dass die Polizei einen Kontrahenten von ihm kontrolliert, weil er immer wieder betrunken Auto fährt, so die Staatsanwaltschaft.

Dealerei mit Dopingmitteln

Im Frühjahr 2006 habe sich der Angeklagte entschlossen, durch den Handel von Dopingmitteln Geld zu verdienen. Dabei soll er mit einem weiteren Tatverdächtigen zusammengearbeitet haben. Der Angeklagte soll u.a. für den Absatz der Dopingmittel verantwortlich gewesen sein. U.a. soll der Angeklagte im August 2016 und im Oktober 2016 insgesamt drei Ampullen Testosteron weitergegeben haben. Außerdem habe er in seiner Wohnung in einer Gemeinde im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald u.a. eine Vielzahl von Ampullen mit Dopingmitteln sowie ca. 1890 mg Testosteron bei sich aufbewahrt.

Rauschgiftvortest geklaut

Zu einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt im Oktober 2016 soll der Angeklagte zudem aus den Beständen eines Polizeireviers in Freiburg einen Rauschgiftvortest entwendet habe. Zudem wird ihm vorgeworfen, im Zeitraum von Januar 2015 bis September 2015 ohne dienstlichen Anlass in den Räumlichkeiten eines Polizeireviers in Freiburg in 190 Fällen personenbezogene Daten abgerufen zu haben, ohne dass dazu ein konkreter Anlass bestanden habe.

(dz)

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