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Michael Lorenz

Badischer Bauernverband will keinen Wolf im Schwarzwald und ihn bejagen

BLHV stemmt sich gegen Ansiedlung des Wolfes

Weidetiere und der Wolf passen im Schwarzwald nicht zusammen. Das hat heute der Badische Bauernverband mitgeteilt. Wegen der Topografie und der Wirtschaftlichkeit der Weidetierhaltung könnten keine der bekannten Herdenschutzmaßnahmen flächendeckend umgesetzt werden, heißt es in dem Positionspapier des BLHV, das der Baden TV Süd-Redaktion vorliegt.

Weidetierhaltung ist nur ohne Wolf möglich

Die Schlussfolgerung des BLHV: breitet sich der Wolf hier im Schwarzwald ungehindert aus, wäre das das Ende der Weidetierhaltung in der Region. Der Verband fordert deswegen, dass der Wolf unbürokratisch bejagt werden darf. Vor einigen Tagen hatte sich schon der Schwarzwaldverein gegen den Wolf im Schwarzwald ausgesprochen. Viele Umwelt,- und Tierschützer sehen das anders. Die Debatte um die Ansiedlung des Wolfes hier in der Region geht damit weiter.

Neues Gesetz zum Abschuss von Wölfen

Die Bundesregierung hat bereits einen Gesetzentwurf zum erleichterten Abschuss von Wölfen auf den Weg gebracht. Das Kabinett segnete einen Text ab, auf den sich Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) und Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) nach langer Debatte geeinigt hatten. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass nach Wolfsrissen auch dann Wölfe geschossen werden dürfen, wenn nicht klar ist, welches Tier genau zugebissen hat. Dies gilt dann so lange, bis es keine weiteren Risse mehr gibt. Das könnte auch bedeuten, dass ein ganzes Rudel geschossen wird, heißt es in den Erklärungen. Allerdings muss jeder Abschuss davor von den Landesbehörden genehmigt werden. Der BLHV will offenbar, dass das auch weniger bürokratisch möglich ist.

Seit Juni keine Entschädigung mehr ohne Schutz

Das Umweltministerium weist nochmals darauf hin, dass eine Entschädigung bei unzureichend geschützten Tieren innerhalb der Förderkulisse Wolfsprävention nicht mehr gezahlt wird. Seit Juni ist eine lückenlose Elektroumzäunung in einer Höhe von 90 Zentimetern, Voraussetzung für Entschädigungszahlungen. Empfohlen wird eine Umzäunung in Höhe von mindestens 105 Zentimetern.

Nutztierhalterinnen und -halter können bei noch unzureichendem Herdenschutz über die FVA die vom Umweltministerium bereitgestellten Notfall-Zaunsets beziehungsweise Flatterband mit Stangen für 1,2 m Höhe ausleihen.

Letzte Wolfssichtung

Zuletzt wurde hier in der Nähe ein Wolf bei Bühl im Wald gesichtet, er war Richtung Rheintal unterwegs. Nach Angaben der Stadt, tappte das Tier Ende April in eine Fotofalle im Altschweierer Wald zwischen Hundseck und Unterstmatt. Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) mit Sitz in Freiburg hat der Stadt bestätigt, dass es sich bei dem fotografierten Tier tatsächlich um einen Wolf handelt. Vermutlich ist es ein Rüde mit dem offiziellen Kürzel „GW 852m“, der bereits mehrmals im Nordschwarzwald gesehen wurde.

(dz)

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