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Do., 21.03.2024 , 13:44 Uhr/play_circle_outline00:31
Verstöße gegen Kennzeichnungspflicht gemeldet
Bei einer Stichprobe in verschiedenen Supermarktketten und Metzgereien im Südwesten hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg schwere Verstöße gegen die neue Kennzeichnungspflicht für Fleisch aufgedeckt. Demnach war für die Kunden an keiner der acht Frischetheken sowohl die Herkunft der Tiere abzulesen, als auch ihr Aufzugsland und der Schlachtort, so wie es der Gesetzgeber eigentlich seit Februar vorschreibt. In drei Metzgereien haben sogar alle Infos gefehlt. Die neue Kennzeichnungspflicht gilt für rohes Fleisch, nicht aber für Wurstwaren oder Schinken.