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      Sozialministerium und Seniorenrat verständigen sich bei Reform des Pflegegesetzes

      Vor der anstehenden Reform des Wohn-, Teilhabe und Pflegegesetztes haben sich der Landesseniorenrat und das Landesministerium für Gesundheit und Soziales auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt. Ziel sei es, Menschen in Pflegeeinrichtungen mehr Mitgestaltung zu ermöglichen. Die Einrichtungen sollen künftig die Mitwirkung und Mitgestaltung der Bewohnerinnen und Bewohner weiter gewährleisten und fördern sowie die Bildung von Mitwirkungsgremien unterstützen.

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