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Fr., 14.03.2025 , 11:07 Uhr/play_circle_outline00:38
Neues Mobilitätsgesetz bringt Änderungen mit sich
Das neue Mobilitätsgesetz in Baden-Württemberg bringt einige Änderungen mit sich. Kommunen können künftig eine Abgabe erheben, um den öffentlichen Nahverkehr auszubauen. Im Gegenzug sollen Bürger ein Guthaben für ÖPNV-Tickets erhalten. Außerdem dürfen Städte und Gemeinden Scan-Fahrzeuge einsetzen, um Falschparker zu erfassen. Neu ist auch die Möglichkeit, Koordinatoren für sichere Radwege einzusetzen – allerdings ist das freiwillig. Die CDU hatte zuvor durchgesetzt, dass die ursprünglich geplante City-Maut und eine Abgabe für Arbeitgeber aus dem Gesetz gestrichen wurden.