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      Bisher wenige Anträge zur Absenkung von Standards in Kitas gestellt

      Seit der Einführung flexiblerer Regelungen für die Personalvorgaben in Kitas haben nur wenige Träger Anträge gestellt. Vier Anträge von Trägern für mindestens fünf Einrichtungen sind bisher eingegangen. Der neue Erprobungsparagraf erlaubt den Trägern, vor Ort über Abweichungen von Vorgaben zu entscheiden, jedoch müssen sie mit den Betroffenen vor Ort abgestimmt und vom Landesjugendamt geprüft werden. Der Städtetag erwartet weitere Anträge, da viele Städte Interesse bekundet haben. Die Landesregierung hofft, so den Mangel an Kitaplätzen und Fachkräften im Südwesten zu mildern.

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