Keine Windanlage auf dem Gschasikopf - Auerhuhn im Weg
Windkraftanlagen auf dem Gschasikopf bei Elzach können nicht genehmigt werden
Nach Einschätzung des Regierungspräsidiums (RP) Freiburg ist der Bau von Windenergieanlagen auf dem Gschasikopf bei Elzach aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Dies wurde dem Antragsteller, der Firma Enercon GmbH, im Laufe des Verfahrens bereits mitgeteilt. Als Genehmigungsbehörde hat das Landratsamt Emmendingen daraufhin den Antrag der Enercon GmbH auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung von fünf Windenergieanlagen an den geplanten Standorten abgelehnt. Das haben das Regierungspräsidium und das Landratsamt am Freitag (13.09.19) mitgeteilt. Auch Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer hat sich dazu schon geäußert:
„Wir unterstützen den Ausbau der Windenergie im Land tatkräftig. Die beantragten Anlagen auf dem Gschasikopf sind aber nicht mit dem Artenschutz vereinbar!“
Weder das Landratsamt noch das RP hätten sich die Entscheidung leichtgemacht. Im Laufe des Genehmigungsverfahrens wurde nach Lösungen gesucht. Ein Kompromiss war aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich, so Schäfer weiter.
Vogelschutzgebiet Mittlerer Schwarzwald
Die Standorte am Gschasikopf liegen im Vogelschutzgebiet Mittlerer Schwarzwald. Die hier vorhandenen Lebensräume mit regelmäßigen Nachweisen des Auerhuhns stellen eines der stabilsten Vorkommen im Schwarzwald dar. Bei ihrer Prüfung hat die höhere Naturschutzbehörde im RP festgestellt, dass mit der Errichtung der Windkraftanlagen ein erheblicher Eingriff in den Lebensraum des streng geschützten Auerhuhns erfolgen würde. Dieser könnte nach den geltenden fachlichen und rechtlichen Kriterien nicht vermieden oder ausgeglichen werden. Im Februar 2019 hatte der Landtag über zwei Petitionen entschieden, die zu dem Vorhaben eingelegt worden waren. Auch der Landtag hatte keine Genehmigungsmöglichkeit gesehen.
(dz/RP)