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Michael Lorenz

Gibt es nach dem Schock eine Wende im SC-Urteil?

Lange Gesichter nach Urteil

Der Fall um den Beschluss über die Spielzeiten im SC-Stadion hat hohe Wellen geschlagen. Das Urteil hat in der ganzen Nation für lange Gesichter gesorgt. Das Lärmschutz-Urteil des Verwaltungsgerichtshofs für die neue Arena am Wolfswinkel könnte aber nun eine ebenso überraschende Wende nehmen.

Regierungspräsidium beklagt falsche Vorgehensweise

Wie das Regierungspräsidium Freiburg (das RP ist zuständig für die Baugenehmigung des SC-Stadions) mitteilte, beruht die Entscheidung des VGH auf veralteten Lärmgrenzwerten. Sie zogen die Lärmschutzverordnung für Sportanlagen heran, die bis zum Jahr 2017 in allgemeinen Wohngebieten in Ruhezeiten einen Richtwert von 50 Dezibel vorsah. Mittlerweile liegt dieser Wert aber bei 55 Dezibel. Außerdem gibt es Ausnahmeregelungen für seltene Ereignisse (18 Mal im Jahr) die im Wert noch höher liegen.  Demnach wären wohl normale Abend- und Sonntagsspiele ohne weiteres möglich. Das VGH hat diesen Fehler offenbar auch schon eingeräumt.

Was heißt das jetzt?

Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes könnte mit den aktuellen und damit gültigen Werten anders ausfallen. Der SC Freiburg wartet momentan auf eine klare Ansage des VGH, schließlich müssen die Verantwortlichen beim Sportclub für die Zukunft planen. Einen Baustopp gibt es aber natürlich nicht, bestätigte das Regierungspräsidium Baden TV Süd. Ob Abendspiele ab 20 Uhr und die Partien sonntagmittags im neuen SC-Stadion in Zukunft also doch stattfinden dürfen, bleibt allerdings noch unklar. Regierungspräsidium, die Stadt Freiburg und auch der SC Freiburg werden wohl auf die doch sehr kuriose Geschichte baldigst reagieren.

Hintergrund:

Spiele während Ruhezeiten verboten

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat Fußballspiele im neuen SC-Stadion in Freiburg während der Ruhe- und Nachtzeiten verboten. Der Beschluss des Gerichts ist unanfechtbar. Konkret geht es um Partien zwischen 20 und 22 Uhr, sonntagmittags zwischen 13 und 15 Uhr und sonntagabends ab 22 Uhr. In diesen Zeiten darf nach dem Urteil im neuen SC-Stadion kein Fußball stattfinden.

Lärmbelastung ist unzumutbar

Die Begründung: Die maximalen Lärmwerte, die in der Baugenehmigung für diese Zeiten festgelegt worden sind, würden das zumutbare Maß in einem Wohngebiet überschreiten. Der Verwaltungsgerichtshof gibt mit dieser Entscheidung einer Beschwerde von Anwohnern jetzt teilweise statt. Mitte Mai scheiterten einige Anwohner mit einem Eilantrag am Verwaltungsgericht Freiburg, bei dem sie einen Baustopp des SC-Stadions wegen der unzumutbaren Lärmbelästigung forderten. Gegen diese Entscheidung hatten sie dann Beschwerde eingelegt.

(dz)

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